Die AGB - Vereine




Allgemeine Geschäftsbedingungen – zwischen soccaletiX & Verein


1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot für Vereine von soccaletiX (nachstehend Anbieter genannt) geht der Verein (nachstehend Kunde genannt) einen rechtsgültigen Vertrag ein, indem er das Angebot des Anbieters annimmt.
Die Annahme eines Angebots seitens des Kunden bedarf keiner weiteren Bestätigung zum Wirksamwerden des Vertrags und stellt gleichzeitig die Registrierung des Kunden bei soccaletiX dar. Die Anmeldung kann per Internet über die Anmeldeformulare der einzelnen Angebote, Telefon, per E-Mail, mündlich oder durch bloßes Handeln vorgenommen werden.
Mit der Anmeldung des Vereins stimmen der Anmeldende bzw. die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers/der Teilnehmerin(en) diesen AGB zu.
Durch die Anmeldung des Kunden für ein Angebot, außer bei bloßer Registrierung, erlaubt der Kunde dem Anbieter die unentgeltliche Nutzung der Sportplätze sowie Gerätschaften des Kunden automatisch.
soccaletiX gewährt bei Anmeldungen bzw. Buchungen von Individual-Kleingruppentrainingsangeboten durch Vereinsmitglieder eines registrierten Vereins, einen Sonderrabatt (aktueller Prozentsatz einzusehen auf soccaletix.de) für die gesamte Dauer der entstandenen Zusammenarbeit zwischen dem entsprechendem Verein und soccaletiX. Durch die Rabattierung ist es erforderlich, dass ein angemeldeter Verein soccaletiX die Möglichkeit einräumt eine Gegenprüfung der Vereinszugehörigkeit durchzuführen. Die Art und Weise unterliegt den Datenschutzbestimmungen der DGSVO.
Grundsätzlich ist eine Abstimmung zu Zeiten und Tagen zwischen dem Verein und soccaletiX unumgänglich. Das Angebot der Zusammenarbeit gilt wie zum Zeitpunkt der Registrierung auf der Internetseite www.soccaletix.de/vereine angegeben.
Fahrtkosten: Die ersten 10km im Umkreis von 91315 Greuth sind kostenfrei, die restlich angefallenen Kilometer werden mit 0,30€ pro angefangenen Kilometer berechnet. Die anmeldende Person erhält am Ende jedes Pakets eine Endabrechnung welche die Fahrtkosten ausweist.
Preise und Konditionen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Kosten sind vor Beginn zu 100% zu entrichten. Mögliche Zahlarten: Bar, PayPal, Überweisung.
2. Bloße Registrierung eines Vereins
Die bloße Registrierung eines Vereins bei soccaletiX ist kostenlos und kann nur online durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf der Internetseite von soccaletiX durchgeführt werden. Vereine die sich bei soccaletiX für eine Zusammenarbeit registrieren, sind verpflichtet soccaletiX eine schriftliche Nutzungszusage zur unentgeltlichen Nutzung der Vereinsplätze sowie bei Bedarf auch Trainingsgeräte, auch für Tätigkeiten mit vereinsfremden soccaletiX-Kunden, innerhalb 14 Tage nach der Registrierung zukommen zu lassen.
Diese Nutzungszusage ist für den "Beginn der Zusammenarbeit" essentiell. Erst ab Eingang der schriftlichen Zusage gelten die Rechte und Pflichten beider Parteien in Bezug auf die Zusammenarbeit. Es reicht nicht aus, den Verein nur registriert zu haben. Erreicht die Nutzungszusage Soccaletix nicht innerhalb dieser 14 Tage gilt die Registrierung als „nicht erfolgreich“. Der Verein bzw. dessen Mitglieder oder soccaletiX können, solange die Nutzungszusage soccaletiX nicht vorliegt, keine Ansprüche gegenüber der anderen Partei geltend machen. Diese Nutzungszusage kann per Post, Email oder persönlich an soccaletiX ausgehändigt werden.
3. Widerruf für Vereine
Ein Widerruf nach bloßer Registrierung  muss mind. 3 Wochen vor dem Ende der Zusammenarbeit mit soccaletiX, bei soccaletiX in schriftlicher Form, ohne Angabe von Gründen, eingehen. Der Widerruf kann per Post oder Email erfolgen. Folgen dieses Widerrufs sind u.a. dass soccaletiX die Platz- & Gerätenutzung sowie die Rabattierung mit sofortiger Wirkung einstellen kann.
Widerruf nach Anmeldung für ein Angebot:
Der Kunde erhält nach Abgabe der Anmeldung für ein Angebot ein 14-tägiges Recht auf Widerruf..
Nach 14 Tagen kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt/Widerruf kann auch hierbei nur schriftlich erklärt werden.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann soccaletiX gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittskosten gliedern sich wie folgt:
– bis 3 Wochen vor ersten Termin:
Storno kostenfrei möglich.
– nach 3 Wochen bis 1 Werktag vor ersten Termin:
Bei Absage nach 3 Wochen bis 1 Werktag vor dem ersten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig.
Bei eintretender Krankheit oder Nichterscheinen einzelner Teilnehmer während der Erbringung einer Leistung durch den Anbieter besteht kein Recht auf anteilige Rückerstattungen des Preises durch den Kunden.
Auch ist der der Anbieter nicht verpflichtet, Ersatztermine anzubieten.
Wird die Teilnahme aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung des Anbieters (soccaletiX) vollständig erbracht wurde.
Zu diesen AGB für Vereine gelten die AGB (Privatkunden)
4. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Tritt der Anbieter von einer Zusammenarbeit mit einem Kunden zurück muss dieser Rücktritt mind. 3 Wochen vor dem Ende der Zusammenarbeit an den jeweiligen Verein in schriftlicher Form, ohne Angabe von Gründen mitgeteilt werden.
5. Haftung des Anbieters
(1) Schadensersatzansprüche des Vereins bzw. dessen gesetzlichen Vertreters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Wegen höherer Gewalt, Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer-innen wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt „soccaletix“ keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der Parteien. soccaletix übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. soccaletix haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden (Hin- & Rückweg zur Veranstaltung), Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten (Flurschäden) und für Schäden jeglicher Art (z.B. parkende Autos, Gebäude, etc.) vor, während und nach ihren Leistungen.
Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
6. Fotorechte/ Filmrechte/ Rechte an der Stimme
Der Verein überträgt unwiderruflich, sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der vom Verein (Plätze, Vereinsheim etc.) gemachten Foto-Aufnahmen (Foto, ggf. Ton- und Videoaufnahmen = Bildmaterial), sowie der Stimme des Teilnehmers/der Teilnehmerin (für Fernsehübertragungen, TV-Aufnahmen, Radio, etc.) auf Soccaletix .
soccaletix kann das Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung selbst oder durch Dritte in unveränderter oder veränderter Form ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) zur Illustration, zu Werbezwecken, als Internetdarstellung und für sonstige Veröffentlichungen, also auch Print, DVD, MMS, TV, Radio, etc. verwenden.
Bei gefertigtem Bildmaterial bei Eltern-Kind Camps z.B. gelten die gleichen Bedingungen für die Stimme bzw. Bildmaterial, dass evtl. von den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter gefertigt wird (Gruppenfoto, Interviews, etc.). Der Verein kann einer Übermittlung und Nutzung von Bildmaterial/ der Stimme wie hier beschrieben über die in Punkt 2 (Widerruf/Rücktritt) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
7. Gerichtsstand
Der Verein kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Verein ist die Meldeadresse des Vereins maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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