Die AGB - Privatkunde
Allgemeine Geschäftsbedingungen – zwischen soccaletiX & Privatkunden
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot von „soccaletiX“ (nachstehend Anbieter genannt) geht der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein, indem er das Angebot des Anbieters annimmt.
Die Annahme des Angebots seitens des Kunden bedarf keiner weiteren Bestätigung zum Wirksamwerden des Vertrags. Die Anmeldung kann per Internet über die Anmeldeformulare der einzelnen Angebote, Telefon per E-Mail, mündlich oder durch bloßes Handeln vorgenommen werden.
Die verbindliche Anmeldung und damit die Annahme des Vertrages erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer/innen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin(en) stimmen der Anmeldende bzw. die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers/der Teilnehmerin(en) den AGB zu. Preise und Konditionen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Kosten sind vor Trainings-/Campstart zu 100% zu entrichten. Mögliche Zahlarten: Bar, PayPal, Überweisung.
Fahrtkosten: Die ersten 10km im Umkreis von 91315 Greuth sind kostenfrei, die restlich angefallenen Kilometer werden mit 0,30€ pro angefangenen Kilometer berechnet. Die anmeldende Person erhält am Ende jedes Trainingspakets eine Endabrechnung welche u.a. die Fahrtkosten ausweist.
Örtlichkeiten die einem Trainingsplatz entsprechen, sind vom Kunden zu stellen.
Für die Nutzung einer Fläche/Platzes (Verein, Öffentlich, Privat) ist eine schriftliche Nutzungserlaubnis des Eigentümers der Fläche vorzulegen
Alle etwaig für den Anbieter, anfallende Kosten die mit der Durchführung des vom Kunden gewählten Angebots zusammenhängen, ( für z.B. für Miete oder Pacht etc.) werden 1 zu 1, zu 100% an den Kunden weiterberechnet. Diese Kosten werden in der Endabrechnung mit angegeben.
2. Widerruf/ Rücktritt
Der Kunde erhält nach bestätigter Teilnahme an dem Angebot ein 14-tägiges Recht auf Widerruf.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung des Anbieters (soccaletiX) vollständig erbracht wurde.
Nach 14 Tagen kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt/Widerruf kann nur schriftlich erklärt werden.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann soccaletiX gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
– bis 3 Wochen vor Trainings-/Campbeginn:
Storno kostenfrei möglich.
– 3 Wochen bis 7 Werktage vor Trainings-/Campbeginn:
Bei Absage ab 3 Wochen vor dem Trainingsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr erhoben.
– 7 Werktage vor Trainings/Campbeginn:
Ab 7 Werktage vor dem Trainingsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Gebühr/des Gesamtpreises erhoben.
Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Der Anbieter ist allerdings nicht dazu verpflichtet, Ersatzteilnehmer in jedem Fall zu akzeptieren bzw. ein sehr kurzfristiges Nachrücken noch möglich zu machen.
Bei eintretender Krankheit während eines Camptages kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests ein anteiliger Beitrag auf ein anderes Angebot von soccaletix gutgeschrieben werden.
Sollte eine Krankheit während eines oder mehrerer Trainingstage der Angebote "Individual- & Kleingruppentraining" auftreten, können unter Vorlage eines ärztlichen Attests, die so entstandenen "Fehltage" verschoben werden. Der Anbieter ist allerdings nicht verpflichtet, Ersatztermine anzubieten.
Wird die Trainings-/ bzw. Campteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen.
Die oben aufgeführten Rücktrittsregelungen sind Teil der Teilnahmevereinbarungen und werden somit bei verbindlicher Anmeldung automatisch akzeptiert.
3. Durchführung
Für die Dauer der Leistung von „soccaletix“ übertragen die Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter dem Übungsleiter von „soccaletix“ die Aufsichtspflichten und Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
Der/die Teilnehmer/innen haben den Anweisungen der Trainer von „soccaletix“ Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Übungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den/die Teilnehmer/innen vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Übungsleiters von „soccaletix“, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle von „soccaletix“
Angaben über den Gesundheitszustand
Der/die Teilnehmer/-innen müssen gesund und sportlich voll belastbar sein um das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren zu können. Die Eltern des Teilnehmers/der Teilnehmer-innen verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Trainings den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers/der Teilnehmer-innen während eines Trainings von „soccaletix“ sind dem jeweiligen Übungsleiter von „soccaletix“ oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Trainingseinheit führen.
4. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Bis 2 Wochen vor einem Trainings-/Campbeginn
Wird ein Training vom gastgebenden Verein oder von „soccaletix“ mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl kann dem jeweiligen Angebot entnommen werden. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
Der Anbieter behält sich vor, trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ein Training/Camp stattfinden zu lassen, der fällige Campbeitrag wird entsprechend dieser AGB fällig.
b) Einhaltung allgemeiner Regeln
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der allgemeinen Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Randale, Gewalttätigkeiten, Rassismus, Diskreminierungen, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln, groben Beleidigungen oder Diskreditierungen der Trainer, Übungsleiter/Campleiter, anderen Teilnehmern-innen oder anderen vom Leiter oder Übungsleiter (handlungsbevollmächtigte Personen) den Teilnehmer/die Teilnehmer-innen auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
5. Haftung des Anbieters
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmer-innen bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Wegen höherer Gewalt, Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer-innen wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt „Soccaletix“ keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. soccaletix übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. soccaletix haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden (Hin- & Rückweg zur Veranstaltung), Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten (Flurschäden) und für Schäden jeglicher Art (z.B. parkende Autos, Gebäude, etc.) vor, während und nach ihren Leistungen.
Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
6. Versicherungen
Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Die Teilnehmer-innen sind nicht über den Anbieter versichert. Eine Haftung durch den Anbieter ist ausgeschlossen.
Medizinische Versorgung: Wird ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. die Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. die Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
7. Fotorechte/ Filmrechte/ Rechte an der Stimme
Der/die Teilnehmer-innen bzw. die gesetzlichen Vertreter/ Erziehungsberechtigten übertragen unwiderruflich, sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der vom Teilnehmer/der Teilnehmerin gefertigten Foto-Aufnahmen (Foto, ggf. Ton- und Videoaufnahmen = Bildmaterial), sowie der Stimme des Teilnehmers/der Teilnehmerin (für Fernsehübertragungen, TV-Aufnahmen, Radio, etc.) auf Soccaletix . Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. die gesetzlichen Vertreter/ Erziehungsberechtigten übertragen soccaletix alle Nutzungsrechte an dem Bildmaterial und der Stimme des Teilnehmers/der Teilnehmerin ohne zeitliche, örtliche oder sonstige Beschränkung. soccaletix kann das Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung selbst oder durch Dritte in unveränderter oder veränderter Form ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) zur Illustration, zu Werbezwecken, als Internetdarstellung und für sonstige Veröffentlichungen, also auch Print, DVD, MMS, TV, Radio, etc. verwenden. Bei gefertigtem Bildmaterial bei Eltern-Kind Camps z.B. gelten die gleichen Bedingungen für die Stimme bzw. Bildmaterial, dass evtl. von den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter gefertigt wird (Gruppenfoto, Interviews, etc.). Die Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter können einer Übermittlung und Nutzung von Bildmaterial/ der Stimme wie hier beschrieben über die in Punkt 2 (Widerruf/Rücktritt) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
8. Gerichtsstand
Der Teilnehmer, die Teilnehmerin kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer, die Teilnehmerin ist der Wohnsitz des Teilnehmers, der Teilnehmerin maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.